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Eine Hypothek ist anders, als man denkt

  • #0 info 14.08.2010  
    Es gibt eine Grundannahme über die Grundschuld. Über die werden sämtliche Geschäfte abgeschlossen. Das ist die eine Seite des Vertrags, aber die andere hat sich weiterentwickelt, sie ist nicht mehr, was sie war. Warum? Weil der Kreditnehmer Vertrauen hat in den Kreditgeber. Doch das ist nicht mehr angebracht! Die Kreditgeberseite hat sich weiterentwickelt, und niemand liest das Kleingedruckte.
  • #1 admin 03.08.2010    
    'Diesen Titel kann die Bank JEDERZEIT vollstrecken und die einzige Abwehr ist ggf. die sogenannte(teure) Vollstreckungsabwehrklage. Bis diese vom Gericht entschieden wird, hat man nur die Möglichkeit zu bezahlen, und zwar ALLES was gefordert wird. Was den meisten Bankkunden nicht bewusst sein dürfte, der Titel und die Zwangsvollstreckungsunterwerfung wirken selbst dann noch, wenn das Grundstück in dessen Grundbuch die Grundschuld eingetragen ist, längst VERKAUFT ist und einem Dritten gehört. Daher muss man nicht nur die Grundschuld löschen lassen (wenn man noch Eigentümer des Grundstücks ist) sondern auch die Herausgabe aller ?Vollstreckbaren Ausfertigungen? der Grundschuld nebst Zwangsvollstreckungsunterwerfung von der Bank verlangen. Dringend anzuraten ist dazu, sich vom Notariat schriftlich bestätigen zu lassen, wie viele ?Vollstreckbare Ausfertigungen? er (der Bank) erteilt hat. Außerdem sollte man dem Notariat schriftlich mitteilen, dass die Grundschuld gelöscht ist und dass man die ?Vollstreckbaren Ausfertigungen 1,2?? von der Bank zurückerhalten hat (wenn man sie dann endlich hat) und dass man dem Notar untersagt, etwaige weitere Ausfertigungen der Grundschuld in den Verkehr zu bringen. Dieses Schreiben liegt dann in der Grundschuldakte des Notars und verhindert normalerweise die Ausstellung weiterer ?vollstreckbarer Urkunden?. Und jetzt kommt der Grund warum besonders die semikriminellen Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen die Grundschulden so ungern löschen bzw. versuchen die Urkunden (genau so wie Bürgschaften) NIE zurückzugeben. Aufgrund der ?Geschäftsbedingungen? dieser Banken, die jeder Kunde unterschreibt, dient eine einmal überlassene Grundschuld AUTOMATISCH als Sicherheit für die gesamte Geschäftsverbindung, also alle Kredite, Bürgschaften und ähnliches und hemmt zudem die VERJÄHRUNG jeder angeblich bestehenden Forderung der Bank. Da diese Banken bevorzugt lokal und im Familienumfeld agieren, können sie damit oft noch nach Jahrzehnten (un-) berechtigte Forderungen nebst Wucherzinserträgen vereinnahmen. Der Kunde glaubt eine Angelegenheit sei längst erledigt, die Unterlagen sind seit Jahren weggeworfen und nach 15 oder 20 Jahren wird der alte Titel aus der Akte gezaubert (wenn zum Beispiel eine Erbschaft gemacht wurde) und ruck zuck ist das Geld weg. Genauso wird auch dann vorgegangen wenn man aufgrund Unvorsichtigkeit Schulden geerbt hat, weil der Verstorbene zwar das Haus hinterlassen hat, aber auf der Raiffeisenbank im Kontokorrent im Minus war. In diesem Fall hat die Bank aufgrund der alten Grundschuld für ein vielleicht längst verkauftes Grundstück plötzlich einen sofort vollstreckbaren Titel gegen den Erben und zieht bei diesem die Schulden des Erblassers ein. Ich spreche hier nicht theoretisch sondern aus eigener Erfahrung!' Aus Hartgeld.com
  • #2 info 03.08.2010    
    Hast Du übrigens geglaubt, die Bank schuldet Dir Geld? Das sei ein 50-zu-50-Deal? Es ist so, dass die Bank für Dich, wenn Du alles abgeschlossen und 500'000 in der Schuld bist, auf Enter drückt. Somit ist Deine Schuld gesprochen. Die Bank? Sie hat nichts getan, ausser die Verträge aufgesetzt. Es ist echt so, auch wenn Du einen Moment, ein paar Tage oder Wochen brauchst, um den Betrug zu glauben!

    Dann ist es noch so, dass die Schweizer ihre Schuld selten zurückzahlen, wegen Steuerersparnis usw. Wenn die Bank pleite geht oder Geld braucht, sitzt ein anderer dran und fordert die Schuld ultimativ ein, und zwar zu 100 Prozent innert drei Monaten. Dazu noch Zinsen, die auch bei Festgeldhypothek viel höher sein können, als im Vertrag steht. Dann haben sich die freundlichen Banker von einst in Luft aufgelöst, und Du wirst wieder das Vertrauen der Familie brauchen.
  • #3 admin 03.08.2010    
    'Es kommen Insider-Infos rein, dass bereits Listen von Immobilien mit Krediten drauf erstellt werden, deren Kredite gleich nach der Währungsreform fällig gestellt werden sollen - die Banken brauchen Geld. Das sollen etwa 25% aller solchen Immos mit Hypotheken sein. In den besten Lagen natürlich - bringt der Bank mehr. Zusätzlich zu den dann geltenden Extrem-Zinsen (siehe Klima-Artikel). Allein das wird einen Extrem-Schock bei den Konsumwütigen von heute erzeugen.' Hartgeld.com
  • #4 admin 03.08.2010    
    Nochmal Hartgeld, eine Leserzuschrift aus der Schweiz, die beweist, dass eine Bank den Vertrag auf jeden Fall sofort fällig stellen kann: 'Die Bank kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise kündigen und unabhängig von bestehenden Produktnutzungen die Rückzahlung verlangen, falls eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

    - der Schuldner verletzt eine Bestimmung des vorliegenden Kreditvertrags "Hypothek"
    - der Schuldner ist mit einer Zins- und/oder Amortisationszahlung mehr als 30 Tage im Rückstand
    - irgendwelche Zwangsvollstreckungsmassnahmen wie Pfändung, Pfandverwertung, Konkurs
    - die Bonität des Schuldners hat sich wesentlich verschlechtert
    - eine Änderung der Eigentumsverhältnisse tritt ein
    - die als Sicherheit dienenden Grundstücke werden in ihrem Wert vermindert
    - provisorische oder definitive Bauhandwerkerpfandrechte werden eingetragen'
  • #5 admin 05.08.2010    
    '(3) Haftung bei höherer Gewalt: Die Sparkasse haftet nicht für Schäden ... die durch Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslands eintreten.' Neue AGB ab 31.10.2009, die der Kunde ohne Mitspracherecht nur zu akzeptieren hat. Und wer macht die "höhere Gewalt"? Irgendjemand da oben, im Auftrag der Banken. Nichts wie raus aus allen Geldanlagen!
  • #6 Two Wolves 07.08.2010    
    Es sieht so aus, als würden die Banken nun einsacken. Zuerst legten sie die Köder aus, versuchten, mit absolut niedrigen Zinsen so viele wie möglich zu erwischen. Und jetzt drehen sie die Fischerruten wieder ein. Sie garnieren alle Sicherheiten, alle Länder, alle Geschäfte. Teils gehen die Banken selber ein, werden aufgekauft durch andere, oder sie verkaufen ihre Kredite, z. B. an Lonestar. Und die sacken ein, Du wirst sehen.
  • #7 info 03.12.2010    
    Am 09.05.2011 startet man in Deutschland eine Volkszählung mit genauer Immobilienbefragung, inkl. Gartenlaube. Die Vermutung liegt nahe, dass man wie nach 1948 die Immobilien besteuern will, egal unter welchem Namen. Denn Immobilien können einfach nicht weglaufen. Und der Staat will sich dann irgendwie retten, also über Immobilien.

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Eine Hypothek ist anders, als man denkt

  • #0 info 14.08.2010  
    Es gibt eine Grundannahme über die Grundschuld. Über die werden sämtliche Geschäfte abgeschlossen. Das ist die eine Seite des Vertrags, aber die andere hat sich weiterentwickelt, sie ist nicht mehr, was sie war. Warum? Weil der Kreditnehmer Vertrauen hat in den Kreditgeber. Doch das ist nicht mehr angebracht! Die Kreditgeberseite hat sich weiterentwickelt, und niemand liest das Kleingedruckte.
  • #1 admin 03.08.2010    
    'Diesen Titel kann die Bank JEDERZEIT vollstrecken und die einzige Abwehr ist ggf. die sogenannte(teure) Vollstreckungsabwehrklage. Bis diese vom Gericht entschieden wird, hat man nur die Möglichkeit zu bezahlen, und zwar ALLES was gefordert wird. Was den meisten Bankkunden nicht bewusst sein dürfte, der Titel und die Zwangsvollstreckungsunterwerfung wirken selbst dann noch, wenn das Grundstück in dessen Grundbuch die Grundschuld eingetragen ist, längst VERKAUFT ist und einem Dritten gehört. Daher muss man nicht nur die Grundschuld löschen lassen (wenn man noch Eigentümer des Grundstücks ist) sondern auch die Herausgabe aller ?Vollstreckbaren Ausfertigungen? der Grundschuld nebst Zwangsvollstreckungsunterwerfung von der Bank verlangen. Dringend anzuraten ist dazu, sich vom Notariat schriftlich bestätigen zu lassen, wie viele ?Vollstreckbare Ausfertigungen? er (der Bank) erteilt hat. Außerdem sollte man dem Notariat schriftlich mitteilen, dass die Grundschuld gelöscht ist und dass man die ?Vollstreckbaren Ausfertigungen 1,2?? von der Bank zurückerhalten hat (wenn man sie dann endlich hat) und dass man dem Notar untersagt, etwaige weitere Ausfertigungen der Grundschuld in den Verkehr zu bringen. Dieses Schreiben liegt dann in der Grundschuldakte des Notars und verhindert normalerweise die Ausstellung weiterer ?vollstreckbarer Urkunden?. Und jetzt kommt der Grund warum besonders die semikriminellen Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen die Grundschulden so ungern löschen bzw. versuchen die Urkunden (genau so wie Bürgschaften) NIE zurückzugeben. Aufgrund der ?Geschäftsbedingungen? dieser Banken, die jeder Kunde unterschreibt, dient eine einmal überlassene Grundschuld AUTOMATISCH als Sicherheit für die gesamte Geschäftsverbindung, also alle Kredite, Bürgschaften und ähnliches und hemmt zudem die VERJÄHRUNG jeder angeblich bestehenden Forderung der Bank. Da diese Banken bevorzugt lokal und im Familienumfeld agieren, können sie damit oft noch nach Jahrzehnten (un-) berechtigte Forderungen nebst Wucherzinserträgen vereinnahmen. Der Kunde glaubt eine Angelegenheit sei längst erledigt, die Unterlagen sind seit Jahren weggeworfen und nach 15 oder 20 Jahren wird der alte Titel aus der Akte gezaubert (wenn zum Beispiel eine Erbschaft gemacht wurde) und ruck zuck ist das Geld weg. Genauso wird auch dann vorgegangen wenn man aufgrund Unvorsichtigkeit Schulden geerbt hat, weil der Verstorbene zwar das Haus hinterlassen hat, aber auf der Raiffeisenbank im Kontokorrent im Minus war. In diesem Fall hat die Bank aufgrund der alten Grundschuld für ein vielleicht längst verkauftes Grundstück plötzlich einen sofort vollstreckbaren Titel gegen den Erben und zieht bei diesem die Schulden des Erblassers ein. Ich spreche hier nicht theoretisch sondern aus eigener Erfahrung!' Aus Hartgeld.com
  • #2 info 03.08.2010    
    Hast Du übrigens geglaubt, die Bank schuldet Dir Geld? Das sei ein 50-zu-50-Deal? Es ist so, dass die Bank für Dich, wenn Du alles abgeschlossen und 500'000 in der Schuld bist, auf Enter drückt. Somit ist Deine Schuld gesprochen. Die Bank? Sie hat nichts getan, ausser die Verträge aufgesetzt. Es ist echt so, auch wenn Du einen Moment, ein paar Tage oder Wochen brauchst, um den Betrug zu glauben!

    Dann ist es noch so, dass die Schweizer ihre Schuld selten zurückzahlen, wegen Steuerersparnis usw. Wenn die Bank pleite geht oder Geld braucht, sitzt ein anderer dran und fordert die Schuld ultimativ ein, und zwar zu 100 Prozent innert drei Monaten. Dazu noch Zinsen, die auch bei Festgeldhypothek viel höher sein können, als im Vertrag steht. Dann haben sich die freundlichen Banker von einst in Luft aufgelöst, und Du wirst wieder das Vertrauen der Familie brauchen.
  • #3 admin 03.08.2010    
    'Es kommen Insider-Infos rein, dass bereits Listen von Immobilien mit Krediten drauf erstellt werden, deren Kredite gleich nach der Währungsreform fällig gestellt werden sollen - die Banken brauchen Geld. Das sollen etwa 25% aller solchen Immos mit Hypotheken sein. In den besten Lagen natürlich - bringt der Bank mehr. Zusätzlich zu den dann geltenden Extrem-Zinsen (siehe Klima-Artikel). Allein das wird einen Extrem-Schock bei den Konsumwütigen von heute erzeugen.' Hartgeld.com
  • #4 admin 03.08.2010    
    Nochmal Hartgeld, eine Leserzuschrift aus der Schweiz, die beweist, dass eine Bank den Vertrag auf jeden Fall sofort fällig stellen kann: 'Die Bank kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise kündigen und unabhängig von bestehenden Produktnutzungen die Rückzahlung verlangen, falls eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

    - der Schuldner verletzt eine Bestimmung des vorliegenden Kreditvertrags "Hypothek"
    - der Schuldner ist mit einer Zins- und/oder Amortisationszahlung mehr als 30 Tage im Rückstand
    - irgendwelche Zwangsvollstreckungsmassnahmen wie Pfändung, Pfandverwertung, Konkurs
    - die Bonität des Schuldners hat sich wesentlich verschlechtert
    - eine Änderung der Eigentumsverhältnisse tritt ein
    - die als Sicherheit dienenden Grundstücke werden in ihrem Wert vermindert
    - provisorische oder definitive Bauhandwerkerpfandrechte werden eingetragen'
  • #5 admin 05.08.2010    
    '(3) Haftung bei höherer Gewalt: Die Sparkasse haftet nicht für Schäden ... die durch Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslands eintreten.' Neue AGB ab 31.10.2009, die der Kunde ohne Mitspracherecht nur zu akzeptieren hat. Und wer macht die "höhere Gewalt"? Irgendjemand da oben, im Auftrag der Banken. Nichts wie raus aus allen Geldanlagen!
  • #6 Two Wolves 07.08.2010    
    Es sieht so aus, als würden die Banken nun einsacken. Zuerst legten sie die Köder aus, versuchten, mit absolut niedrigen Zinsen so viele wie möglich zu erwischen. Und jetzt drehen sie die Fischerruten wieder ein. Sie garnieren alle Sicherheiten, alle Länder, alle Geschäfte. Teils gehen die Banken selber ein, werden aufgekauft durch andere, oder sie verkaufen ihre Kredite, z. B. an Lonestar. Und die sacken ein, Du wirst sehen.
  • #7 info 03.12.2010    
    Am 09.05.2011 startet man in Deutschland eine Volkszählung mit genauer Immobilienbefragung, inkl. Gartenlaube. Die Vermutung liegt nahe, dass man wie nach 1948 die Immobilien besteuern will, egal unter welchem Namen. Denn Immobilien können einfach nicht weglaufen. Und der Staat will sich dann irgendwie retten, also über Immobilien.

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